Erklärung zu Sure 65:4

Erklärung zu Sure 65:4

„Und diejenigen von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten – wenn ihr im Zweifel seid –, so beträgt ihre Wartefrist drei Monate, und auch für diejenigen, die keine Menstruation haben. Und für die Schwangeren endet ihre Frist, wenn sie entbunden haben.“
(Qur’an 65:4)
Kinderheirat im Islam – Eine Widerlegung

Kinderheirat im Islam – Eine Widerlegung

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

Mit diesem Bericht werden wir, so Allah will, das Thema Kinderheirat im Zusammenhang mit Sure 65:4 für alle Ewigkeit widerlegen.

Umfassende Widerlegung angeblicher Kinderehe im Islam

Umfassende Widerlegung angeblicher Kinderehe im Islam

„Einige Stimmen behaupten, der Islam würde die Kinderehe oder gar sexuellen Kontakt mit Minderjährigen erlauben. Diese Behauptung ist unbegründet und widerspricht den Grundprinzipien des Islam, die Reife, Freiwilligkeit und den Schutz des Einzelnen in den Vordergrund stellen. Nachfolgend finden Sie ausführliche Erklärungen und Belege aus authentischen islamischen Quellen, die zeigen, weshalb ein derartiges Fehlverständnis nicht haltbar ist.“

Hadith von Abu Sa’id Al-Khudri: Wartefrist und Reife

„Abu Sa’id Al Khudri überlieferte dem Propheten (ﷺ) die folgende Aussage über die Gefangenen von Atwas: Es darf kein Geschlechtsverkehr stattfinden mit einer schwangeren Frau, bis sie ihr Kind zur Welt bringt, und auch nicht mit einer Frau, die nicht schwanger ist, bis sie eine Menstruation erlebt hat.“
(Sunan Abi Dawud 2157, Sahih)

Dieser Hadith verdeutlicht: Eine Frau darf erst dann den ehelichen Vollzug erleben, wenn sie ihre Menstruation hat. Das schließt jeglichen Verkehr mit einem Kind konsequent aus, da ein Mädchen ohne Menstruation automatisch von dieser Erlaubnis ausgeschlossen ist. Hier wird eine klare körperliche Reifegrenze gezogen, die jeden sexuellen Kontakt mit Minderjährigen untersagt.

Ibn Taymiyyahs klare Haltung zu Pubertät und Zustimmung

„Es ist nicht erlaubt, eine Ehe für ein junges Mädchen zu arrangieren, das nicht das Alter der Pubertät erreicht hat, (…) und wenn sie das Alter der Pubertät erreicht, glauben wir, dass sie nicht in eine Ehe gezwungen werden sollte. (…) Diese Ansicht ist die richtige, dass der Vater für seine Tochter keine Ehe arrangieren sollte, bis sie das Alter der Pubertät erreicht, und wenn sie das Alter der Pubertät erreicht, sollte er keine Ehe arrangieren, es sei denn, sie gibt ihre Zustimmung.“
(Al-Sharh al-Mumti‘, 12/57–59)

Der Gelehrte Ibn Taymiyyah stellt klar: Ein Kind darf vor der Pubertät nicht verheiratet werden. Selbst nach Erreichen der Pubertät muss die Einwilligung des Mädchens eingeholt werden. Jegliche Behauptung, der Islam erlaube Kinderehen, wird damit eindeutig widerlegt.

Kein Zwang: Beispiel Buraida

„Eine junge Frau kam zum Propheten (Allâhs Segen und Friede seien auf ihm) und sagte: ‚Mein Vater verheiratete mich mit dem Sohn seines Bruders, um sein Ansehen unter den Leuten zu erhöhen.‘ Der Prophet machte damit die Gültigkeit der Ehe von ihrer Entscheidung abhängig. Daraufhin sagte die junge Frau: ‚Ich akzeptiere (…), doch ich wollte den Frauen nur beweisen, dass Väter in dieser Sache keinen Zwang ausüben können.‘“
(Ibn Madscha, Ahmad, an-Nasa’i)

Diese Überlieferung verdeutlicht, dass eine Ehe ohne Zustimmung der Frau keinen Bestand hat. Der Prophet (Allâhs Segen und Friede seien auf ihm) betonte, dass die Entscheidung bei ihr liegt. Was für eine erwachsene Frau gilt, gilt umso mehr für ein Kind, das nicht einmal die Reife besitzt, eine solch weitreichende Entscheidung zu treffen. Zwangsehe ist damit klar untersagt.

Fazit: Klare Grenzen gegen Kindesmissbrauch

Der Islam stellt eindeutige Bedingungen auf: Erreichen der Pubertät, geistige Mündigkeit und freiwillige Zustimmung sind zwingende Voraussetzungen für eine Ehe. Kinderehen und sexueller Kontakt mit Minderjährigen widersprechen direkt diesen Prinzipien. Die authentische Sunna, der Qur’an und die Aussagen bekannter Gelehrter bezeugen, dass der Schutz von Minderjährigen im Islam oberste Priorität genießt.

Wer also behauptet, der Islam erlaube Kinderehen, ignoriert die klaren Gebote aus den primären Quellen und aus den Werken der Gelehrten. Eine Ehe ohne die notwendige Reife und das Einverständnis der Betroffenen ist im Islam ungültig.