Vergewaltigung im Islam
Vergewaltigungen sind im Islam verboten
Vergewaltigungen sind im Islam klar verboten und der Täter wird in der Islamischen Scharia hart bestraft. Das Vergewaltigungen in der muslimischen Gesellschaft nicht toleriert werden dürfen wird durch viele Überlieferungen gestützt. Beispielsweise wurde in Medina ein Mann ertappt, nachdem er eine Frau vergewaltigt hatte und der Prophet hat gegen ihn die Todesstrafe verhängt.
Abu Alqama berichtete:
„Eine Frau ging während der Zeit des Propheten zum Gebet und wurde von einem Mann getroffen, der sie angriff und vergewaltigte. Sie sagte: ‚Dieser Mann hat mich vergewaltigt!‘ Der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm, sagte:
‚Er ist zum Tode verurteilt.‘“
Quelle: Sunan At-Tirmidhi 1454
Siehe dazu auch: Sunan Abu Dawud 4379
Das selbe gilt auch für Sklaven:
Ibn Umar berichtete:
„Umar ibn Al-Khattab wurde eine Sklavin der Mädchen gegeben, die der Führung dienten. Sie wurde von einem der jungen Männer aufgezwungen – sodann peitschte Umar den Mann aus und er peitschte die Frau nicht aus.“
Quelle: Musannaf Ibn Abi Shayba 29012
Nafi‘ berichtete:
„Ein Mann wurde als Gast von der Familie eines Haushaltes eingeladen, dann zwang er sich einer Frau unter ihnen auf. Dies wurde Abu Bakr weitergeleitet – sodann peitschte er ihn aus und vertrieb ihn und er peitschte die Frau nicht aus.“
Quelle: Musannaf Ibn Abi Shayba 29013
Abu Musa al Maliki sagt dazu:
„Frauen, ob nun Sklavinnen, Ehefrauen oder Unverheiratete, dürfen nicht vergewaltigt werden und derjenige der dies tut, wird nach der Scharia hingerichtet.“
Quelle: Kitab al-Maliki 3/12
Imam Shafii sagt dazu:
„Wenn ein Mann ein Sklavenmädchen gewaltsam erwirbt und sie dann vergewaltigt und er kein unwissender Mensch ist, dann wird von ihm das Sklavenmädchen genommen. Er muss die Strafe bezahlen und die Strafe für Ehebruch (d.h. Todesstrafe) wird bei ihm angewendet.“
Quelle: Kitab Al-Umm 253
Mythos aufgedeckt – Strafe für das Opfer???
Ibn Abdul Barr schreibt:
„Die Gelehrten waren sich einig, dass der Vergewaltiger strafrechtlich verfolgt werden muss und wenn klare Beweise gegen ihn vorliegen – er eine Strafe verdient – oder wenn er sich dazu bekennt. Wenn die Beweise nicht so eindeutig sind, wird ihm eine Ermessensstrafe gegeben. Es gibt keine Bestrafung für das Opfer, wenn es wahr ist, dass sie gezwungen und überwältigt wurde, da es durch ihre Schreie und Hilferufe deutlich wäre.“
Quelle: Kitab Al-Istidhkar 32083
Imam Malik (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:
„Unserer Ansicht nach muss der Mann, der eine Frau vergewaltigt, egal ob sie Jungfrau ist oder nicht, wenn sie eine freie Frau ist, eine ‚Mitgift‘ wie die ihrer Altersgenossen zahlen, und wenn sie eine Sklavin ist, muss er alles bezahlen, was er gezahlt hat ihren Wert gemindert. Die Strafe wird am Vergewaltiger vollstreckt und es gibt keine Strafe für die Frau, die vergewaltigt wurde, was auch immer der Fall ist.“
Quelle: Al-Muwatta, 2/734
Zusammenfassung: Der Islam verbietet Vergewaltigungen und die Strafe für den Vergewaltiger ist klar vorgeschrieben. Das Opfer wird nicht bestraft.